27.04.2024
Der Entschluss ist gefasst. Jetzt muß das Ganze an die Öffentlichkeit bzw. die Suche nach einem ( sehr guten * ) Rechtsanwalt wird intensiviert.
06.08.2021
Das war der Tag an dem ich ( Pflegender Angehöriger ) wegen Hausfriedensbruch angezeigt wurde. Das Ganze muß man im Zusammenhang mit dem Grundrechtsentzug nach § 2 GG ( dabei ging es um eine Verwehrung eines Vorkaufsrechts, das wir mit Schrift und Siegel vorliegen haben und ein Gericht einfach darüber weg geurteilt hat bzw. uns dieses Grundrecht entzogen hat ). Ein Vorkaufsrecht auf ein kleines Grundstück mit einem älteren Häuschen darauf, das wir im Alter vor Allem dazu benutzen wollten, dass eine Pflegekraft darin wohnen gekonnt hätte. Das weil eine Pflege für die Schwerstbehinderte immer notwendig ist. Mehr dazu auch im Text unter "Der Fall". Auszusagen ist, dass nach dem Skandal des Grundrechtsentzuges nun ein Skandal nachfolgt, indem der jetzige Besitzer die Grundstücksgrenzen nach Gutdünken verschoben hat. Da er also auf unserem Grundstück irgendwelche Sachen ablagerte hatten wir das auf das Grundstück des Nachbarn zurückgelegt. Daraus machte man ( ja wer ist dann noch die Frage ) ein Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB. Sie können sich diesen § hier ansehen : Link §123 StGB. Weder waren wir aber in einem Haus noch in einem "befriedeten" Grundstück. Wir waren ausschliesslich auf unserem Grundstück, was der Nachbar aber nach Gutdünken beschnitten hat. Das klingt kleinlich. Muß aber dringend im ganzen Kontext gesehen werden. Letztendlich haben wir mit einem Schreiben reagiert, das wir noch veröffentlichen werden !
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